Homepage-Webhilfe Event-Banner

Wohlgeformtheit und Gültigkeit

Ein XML-Dokument kann bzw. sollte einige Regeln einhalten, andernfalls besteht die Gefahr, dass das Dokument nicht richtig verarbeitet / interpretiert werden kann. Alle Regeln lassen sich grundsätzlich in zwei Gruppen einteilen: Wohlgeformtheit und Gültigkeit. Diese beiden Begriffe sowie deren Regeln werden in den folgenden Abschnitten genauer erklärt.


Ein XML-Dokument gilt als wohlgeformt (engl. well-formed), wenn alle XML-Regeln eingehalten sind. Hier eine Auflistung der wichtigsten Regeln:

  • Die XML-Deklaration ist optional, darf jedoch nicht mehrmals vorkommen.
  • Der Verarbeitungshinweis enthält das version-Attribut.
  • Die Reihenfolge der Attribute im Verarbeitungshinweis wurde eingehalten: version - encoding - standalone.
  • Das XML-Dokument verfügt über exakt ein Wurzelelement.
  • Die XML-Elemente werden in der umgekehrten Reihenfolge geschlossen, wie diese geöffnet wurden.
  • Zu jedem Start-Tag existiert exakt ein End-Tag (Groß- und Kleinschreibung beachten).
  • Leer-Tags sind entsprechend mit dem Schrägstrich gekennzeichnet.
  • Innerhalb eines Elements darf jedes Attribut nur einmal vorkommen.
  • Der Wert eines Attributs muss in doppelten Anführungszeichen angegeben werden.
  • Sonderzeichen müssen entsprechend angegeben werden (z. B. &lt; statt <) sofern diese nicht in einem CDATA-Abschnitt vorkommen.

Die Wohlgeformtheit eines XML-Dokuments ist i. d. R. erforderlich, um das Dokument überhaupt richtig verarbeiten zu können. Die Gültigkeit (auch als Validität bezeichnet) eines XML-Dokuments ist jedoch erst dann erfüllt, wenn das Dokument wohlgeformt ist, über eine Definition oder Schema (mittels DTD oder XSD) verfügt und die in der Definition oder in dem Schema definierten Regeln eingehalten sind. XML-Dokumente ohne DTD oder XSD sind daher u. U. wohlgeformt, können jedoch niemals gültig bzw. valide sein.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen OK